Teilnahmebedingungen Kaufland Card XTRA
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Vorteilsprogramm Kaufland Card XTRA (nachfolgend „Vorteilsprogramm“). Das Vorteilsprogramm wird von der Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG, Rötelstr. 35, 74172 Neckarsulm (nachfolgend auch „Kaufland Dienstleistung“, „Kaufland“) und der Kaufland Marketplace GmbH, Stiftsbergstr. 1, 74172 Neckarsulm (nachfolgend auch „Kaufland Marketplace“, „Kaufland“ genannt) gesamtschuldnerisch betrieben, bei der Leistungserbringung sind aber auch andere Gesellschaften der Kaufland Gruppe (zusammen nachfolgend als „Kaufland“ bezeichnet) involviert.
Das Vorteilsprogramm richtet sich an Verbraucher (nachfolgend „Teilnehmer“), die Kaufland Card XTRA Funktionen nutzen möchten und/oder personalisierte Informationen über Angebote und Aktionen von Kaufland und von ausgewählten Kooperationspartnern erhalten möchten, die möglichst stark den Interessen der jeweiligen Person entsprechen. Den Teilnehmern werden im Gegenzug für die freiwillige Offenbarung des persönlichen Einkaufsverhaltens in den Filialen von Kaufland, auf dem Online-Marktplatz kaufland.de oder bei Kooperationspartnern direkte exklusive Vorteile, wie in Ziffer 5 beschrieben, gewährt. Die Nutzung des Vorteilsprogrammes zielt darauf ab, dass der Teilnehmer relevantere Informationen erhält. Grundlage für die Ermittlung der relevanten Inhalte ist insbesondere das Kauf- und Nutzungsverhalten der von Kaufland sowie Kooperationspartnern angebotener Produkte und Services.
Das Vorteilsprogramm wird auf der Grundlage der nachfolgenden Teilnahmebedingungen zur Verfügung gestellt. Mit Registrierung erklärt der Teilnehmer die Geltung dieser Teilnahmebedingungen zwischen den Parteien.
2. Voraussetzungen der Teilnahme
Teilnehmen am Vorteilsprogramm können Verbraucher gemäß § 13 BGB, die mindestens 18 Jahre alt sind und einen ständigen Wohnsitz in Deutschland bzw. in folgenden Ländern haben: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Vatikan, Irland, Island, Italien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Weißrussland, Zypern haben. Die Teilnahme darf lediglich zum privaten Gebrauch erfolgen. Eine kommerzielle Teilnahme als Unternehmer gemäß § 14 BGB ist ausgeschlossen.
3. Registrierung und Konto
Um das Vorteilsprogramm in Anspruch nehmen zu können, muss der Teilnehmer sowohl ein Kaufland-Kundenkonto haben als auch ein Kaufland Card XTRA Konto anlegen.
Hat der Teilnehmer bereits ein bestehendes Kaufland-Kundenkonto, kann er sich mit seinen Anmeldedaten dort anmelden und ein Kaufland Card XTRA Konto erstellen.
Bei einer Erstanmeldung richtet der Teilnehmer ein Kaufland-Kundenkonto ein. Im Anschluss an die Erstanmeldung ist im Rahmen des Kaufland-Kundenkontos die Anlage des Kaufland Card XTRA Kontos zur Nutzung des Dienstes möglich. Mit erfolgreicher Registrierung schließt der Kunde einen Vertrag über die Nutzung des Dienstes ab.
Der Teilnehmer gibt ein bindendes Angebot über die Registrierung zum Vorteilsprogramm ab, in dem er alle verlangten Angaben im Registrierungsprozess macht und das Passwort für das Konto eingibt.
Der Teilnehmer kann die Registrierung bis zum Klick auf den „Datenzusammenlegung“-Button jederzeit abbrechen oder die von ihm eingegebenen Daten verändern, löschen, ergänzen oder berichtigen.
Nach Eingang des Angebots des Teilnehmers zum Abschluss des Vertrags versendet Kaufland eine Bestätigung über den Eingang des Angebots an die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse, die der Teilnehmer bei der Registrierung hinterlegt hat.
Kaufland ist berechtigt, das Anlegen eines Kaufland Card XTRA Kontos im Einzelfall ohne Angabe eines Grundes zu verweigern. Ein Anspruch auf Teilnahme am Vorteilsprogramm besteht nicht.
Der Teilnehmer kann die gemachten Angaben nach Beendigung des Registrierungsprozesses jederzeit ändern.
Die E-Mail-Adresse sowie die Mobilfunknummer, die der Teilnehmer angibt, dürfen noch keinem anderen Kaufland Kundenkonto oder Kaufland Card XTRA Konto zugeordnet sein. Es ist auch untersagt, eine E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer oder sonstige Kontaktdaten anzugeben, die nicht dem Teilnehmer gehören, insbesondere sogenannte „Wegwerf-E-Mail-Adressen“.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sicher aufzubewahren. Es ist untersagt, anderen Personen Zugang zum Konto des Teilnehmers zu verschaffen. Die persönliche Kaufland Card XTRA und das damit verbundene Kaufland Card XTRA Konto sind nicht übertragbar. Sie dürfen nur durch den jeweiligen Teilnehmer genutzt werden. Jede Interaktion mit Kaufland, die über das Kaufland Card XTRA Konto des Teilnehmers erfolgt, wird dem Teilnehmer zugerechnet. Das gilt auch, wenn unberechtigterweise Dritte über das Kaufland Card XTRA Konto des Teilnehmers gehandelt haben, sofern diese Dritte zum Kaufland Card XTRA Konto des Teilnehmers wegen eines schuldhaften Verhaltens des Teilnehmers, insbesondere durch die unberechtigte Weitergabe der Kaufland Card XTRA oder durch unsichere Passwortwahl, Zugang hatten.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, Kaufland unverzüglich über jede unbefugte Nutzung des Vorteilsprogramms zu unterrichten und unverzüglich die Zugangsdaten zu ändern, falls Anhaltspunkte bestehen, dass das Kaufland Card XTRA Konto von Dritten missbraucht wird. Kaufland behält sich vor, durch vorbeugende Maßnahmen (siehe unten unter Ziffer 9) die mutmaßliche Nutzung des Vorteilsprogramms durch andere Personen als den Teilnehmer entgegenzuwirken.
Der Teilnehmer hat folgende Möglichkeiten, sich für das Vorteilsprogramm zu registrieren:
über die Kaufland-App, die für verschiedene mobile Plattformen verfügbar ist
über den Online-Marktplatz Kaufland.de
Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung. Die Teilnahme am Vorteilsprogramm ist unentgeltlich.
Das Vorteilsprogramm ist für den Teilnehmer nur auf dem Online-Marktplatz Kaufland.de und in den Filialen von Kaufland in dem Land verfügbar, in dem er sich registriert hat.
Soweit Kaufland den Teilnehmer für die nachstehend beschriebenen Verarbeitungen seiner Daten um eine Einwilligung bittet, werden die betreffenden Informationen für die Zwecke von Kaufland Card XTRA nur verarbeitet, sofern der Teilnehmer die Einwilligung erteilt und nicht widerrufen hat. Siehe Datenschutzgrundsätze zur Kaufland Card XTRA.
4. Allgemeine Anforderungen zur Nutzung des Vorteilsprogrammes
Zur Nutzung des Vorteilsprogrammes wird eine gültige Mobiltelefonnummer bzw. E-Mail-Adresse benötigt.
Um das Vorteilsprogramm nutzen zu können, muss der Teilnehmer die Kaufland-App aus einem App Store herunterladen oder sich beim Online-Marktplatz Kaufland.de für das Vorteilsprogramm anmelden.
Sofern der Teilnehmer die Kaufland-App aus einem App Store herunterlädt, bestehen ggfs. weitere Einschränkungen und Voraussetzungen. Für verschiedene Typen von Mobiltelefonen liegen spezifische Softwareversionen vor. Für einige Typen kann eine geeignete Software aus technischen Gründen nicht angeboten werden. Sofern für das jeweilige Mobiltelefon des Teilnehmers keine geeignete Softwareversion vorliegt, kann dieser Teilnehmer das Vorteilsprogramm nicht nutzen. Die Kaufland Stiftung & Co. KG (nachfolgend „Kaufland Stiftung“), als Betreiberin der Kaufland-App, ist jedoch bemüht, die Software für möglichst viele verschiedene Modelltypen anzubieten. Aufgrund der sich ständig verändernden Produktpaletten auf dem Markt für mobile Endgeräte kann die Kaufland Stiftung keine aktuelle Liste aller Mobiltelefone anbieten, mit denen eine Nutzung des Vorteilsprogramms möglich ist. Die Installation der Software und die Nutzung des Vorteilsprogramms setzt eine regelmäßige Datenübertragung des Mobiltelefons des Teilnehmers voraus. Umfang und Häufigkeit der Datenübertragung hängen von Art und Umfang der Nutzung des Vorteilsprogramms ab. Die für die Datenübertragung entstehenden Verbindungskosten trägt der Teilnehmer. Deren Höhe richtet sich nach dem zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Mobilfunkanbieter bestehenden Vertrag. Die Kosten der Einrichtung eines Internet-Anschlusses sowie dessen Aufrechterhaltung auf Teilnehmerseite sind nicht Bestandteile der Dienstleistungen der Kaufland Stiftung. Hierfür ist allein die vertragliche Bindung zwischen dem Teilnehmer und seinem Internetprovider maßgeblich. Die Nutzung des Kaufland Card XTRA Vorteilsprogrammes setzt zudem ausreichenden Akkustand und Bildschirmhelligkeit zum Scannen der QR-Codes im Check-Out-Vorgang voraus.
Das Vorteilsprogramm ist passwortgeschützt, um die Sicherheit der Nutzerdaten zu gewährleisten.
Die vollumfängliche Nutzung des Vorteilsprogrammes setzt eine regelmäßige Aktualisierung der Kaufland-App voraus. Bei veralteten Versionen der Kaufland-App besteht die Möglichkeit, dass der Teilnehmer nicht alle Funktionen des Vorteilsprogrammes nutzen kann.
Die Nutzung des Vorteilsprogrammes auf manipulierten Endgeräten (durch Jailbreaking/Routing) ist nicht gestattet.
5. Gegenstand der Leistung bei Verwendung des Vorteilsprogrammes
5.1 Personalisierte Information
Der Zweck des Vorteilsprogrammes ist es, dem Teilnehmer möglichst passende Angebote, exklusive Rabattcoupons sowie Informationen und Services zuzusenden bzw. anzuzeigen, die den mutmaßlichen Interessen und Kaufverhalten des Teilnehmers entsprechen und – soweit möglich – das Vorteilsprogramm für den Teilnehmer persönlich zu gestalten.
Durch die Teilnahme am Vorteilsprogramm verpflichtet sich der Teilnehmer nicht zur Zahlung eines Preises. Grundlage für die Erbringung des Vorteilsprogrammes ist jedoch, dass der Teilnehmer die in den Datenschutzbestimmungen aufgeführten Daten bereitstellt.
Mit Verwendung des Vorteilsprogrammes kommt der Teilnehmer in den Genuss vielfältiger, auf den Teilnehmer zugeschnittener Vorteile. Diese beinhalten unter anderem speziell auf den Teilnehmer abgestimmte Angebote je nach dessen Bedürfnisse, Wünsche und Einkaufsverhalten, die Teilnahme an Gewinnspielen, Rabatt- und Sonderaktionen sowie das Sammeln digitaler Treuepunkte. Kaufland behält sich vor, den Inhalt des Vorteilsprogrammes jederzeit zu ändern.
Soweit Kaufland den Teilnehmer für die nachstehend beschriebenen Verarbeitungen seiner Daten um eine Einwilligung bittet, werden die betreffenden Informationen für die Zwecke des Vorteilsprogrammes nur verarbeitet, sofern der Teilnehmer die Einwilligung erteilt und nicht widerrufen hat. Siehe Datenschutzgrundsätze zur Kaufland Card XTRA.
5.2 Treuepunkte
Für folgende beispielhaft aufgeführte Aktivitäten erhält der Teilnehmer regelmäßig oder einmalig Treuepunkte:
- 1 Treuepunkt für jeden vollen 1 Euro Einkaufswert in unseren Filialen in Deutschland
1 Treuepunkt für jeden vollen 1 Euro Warenkorbwert (exkl. Versandkosten) beim Online-Marktplatz Kaufland.de
Als Gewinn bei In-App Spielen wie bspw. Glücksrad und Geschenk des Tages
für die erstmalige Anmeldung zum Programm
Kaufland behält sich vor, Treuepunkte für weitere Aktivitäten und Leistungen zu vergeben.
Auf dem Online-Marktplatz Kaufland.de gesammelte Treuepunkte werden zunächst für den Teilnehmer vorgemerkt und sind 30 Tage nach dem Kauf durch ihn nutzbar.
Zum Sammeln der Treuepunkte muss Kaufland Card XTRA an der Kasse bzw. beim Check-out gescannt bzw. die Kaufland Card XTRA Kartennummer angegeben werden. Auf den Einkauf folgender Produkte werden keine Treuepunkte ausgegeben: Pfand, Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten, Gutschein-, Prepaid- und Telefonkarten, Presse- und Verlagserzeugnisse, Kalender, Planer, Bücher, Lesehilfen, Kontaktlinsen und Versandkosten.
Die Treuepunkte werden elektronisch auf dem Kaufland Card XTRA Konto des Teilnehmers gutgeschrieben.
Die gesammelten Treuepunkte können für verschiedene Kaufland Card XTRA Vorteile genutzt werden, u.a. für Prämien, Coupons, Treueaktionen, Partnervorteile oder für Coupons auf dem Online-Marktplatz Kaufland.de.
Treuepunkte, die auf dem Online-Marktplatz Kaufland.de gesammelt worden sind, können im stationären Handel eingesetzt werden und umgekehrt.
Nicht genutzte Treuepunkte verfallen nach 12 Monaten.
5.3 Rabattcoupons und Prämien
Der Teilnehmer erhält regelmäßig von Kaufland Coupons sowie Prämien.
Mit den Coupons kann der Teilnehmer Produkte in den Filialen von Kaufland sowie im Online-Marktplatz Kaufland.de zu einem günstigeren Preis erwerben. Für die Einlösung der Coupons ist es erforderlich, dass der Teilnehmer den Coupon vor Kauf des Produkts aktiviert.
Auf jedem Coupon sind die Gültigkeitsdauer und eventuelle Limitierungen vermerkt. Coupons sind im Regelfall nur einmalig einlösbar.
Die Aktivierung von Coupons ist teilweise an Bedingungen geknüpft, z.B. Einlösung von Treuepunkten oder die Erfüllung eines bestimmten Einkaufswerts. Der Teilnehmer wird beim jeweiligen Coupon darüber informiert, ob und welche Bedingungen für die Aktivierung erfüllt sein müssen.
Hat der Teilnehmer Treuepunkte für die Aktivierung eines Coupons eingelöst und endet die Gültigkeitsdauer, ohne dass der Coupon eingelöst wurde, verfallen die für die Aktivierung eingesetzten Treuepunkte.
Prämien sind Produkte, die der Kunde durch Einsatz von Treuepunkten gratis erwerben kann. Hierfür ist erforderlich, dass der Kunde die Prämie aktiviert. Hat der Teilnehmer Treuepunkte für die Aktivierung einer Prämie eingelöst und endet die Gültigkeitsdauer, ohne dass die Prämie eingelöst wurde, verfallen die für die Aktivierung eingesetzten Treuepunkte. Für den Einsatz von Prämien ist ein Mindesteinkaufswert von 10 Euro beim Einkauf in den Filialen von Kaufland erforderlich. Ausgenommen vom zu erreichenden Einkaufswert i.H.v. 10 € sind Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten, Presse-/Verlagserzeugnisse, Pfand, Gutschein-/Guthaben-/Telefon-/Prepaid-Karten, Artikel von Tchibo und den Shop-in-Shop-Anbietern, wie Sushi Circle und Yuzu Food, Säuglingsanfangsnahrung sowie Münzautomaten-Wertbons. Kaufland behält sich vor, Teilnehmern, die mehr als 50 Euro Prämien pro Kalenderjahr einlösen, die Einlösung weiterer Prämien zu verweigern. In diesem Fall werden dem Teilnehmer die zur Aktivierung der weiteren Prämien verwendeten Treuepunkte wieder gutgeschrieben.
5.4 Partnerangebote
Neben eigenen Coupons und Prämien werden dem Teilnehmer im Rahmen des Vorteilsprogrammes auch sog. Partnerangebote zur Verfügung gestellt. Partnerangebote sind Coupons von Kooperationspartnern, die nicht Teil der Unternehmensgruppe von Kaufland sind. Coupons von Kooperationspartnern sind kein Angebot von Kaufland; die Inanspruchnahme der Angebote aus diesen Coupons unterliegt den Bedingungen und Datenschutzhinweisen des jeweiligen Kooperationspartners.
Partnerangebote erfolgen im Regelfall in der Gewährung von Coupons oder sonstigen monetären Vorteilen der Kooperationspartner für den Teilnehmer. Die Vorteile können von Kaufland bei den Kooperationspartnern oder direkt durch den Kooperationspartner gewährt werden. Für die Inanspruchnahme der Angebote der Kooperationspartner gelten die Bedingungen und Datenschutzhinweise des jeweiligen Kooperationspartners.
Teilweise ist die Aktivierung der Coupons der Kooperationspartner nur mit Einlösung von Treuepunkten möglich. Der Teilnehmer wird beim jeweiligen Coupon darüber informiert, ob und wie viele Treuepunkte für die Aktivierung erforderlich sind. Hat der Teilnehmer Treuepunkte für die Aktivierung eines Coupons eingelöst und endet die Gültigkeitsdauer, ohne dass der Coupon eingelöst wurde, verfallen die für die Aktivierung eingesetzten Treuepunkte.
Bei Inanspruchnahme der Coupons der Kooperationspartner können Folgekosten anfallen. Sollten Folgekosten anfallen, wird der Teilnehmer hierüber durch den Kooperationspartner vor Einlösung des Coupons informiert.
5.5 Digitaler Kassenbon
Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, sich Kassenbons seiner Einkäufe in den Filialen digital in der Kaufland-App anzeigen zu lassen. Bei Installation des Vorteilsprogrammes ist der Digitale Kassenbon voreingestellt. Der Teilnehmer kann die Anzeige des digitalen Kassenbons mithilfe eines Schiebereglers deaktivieren. Die Einstellung bleibt beibehalten, bis der Teilnehmer sie wieder ändert. Eine Anzeige von Garantieerklärungen ist derzeit nicht möglich. Garantieerklärungen werden dem Teilnehmer weiterhin ausschließlich in Papierform zur Verfügung gestellt.
5.6 Kaufland SCAN
Der Teilnehmer hat in ausgewählten Kaufland-Filialen die Möglichkeit, die Waren während des Einkaufs mittels mobiler Scangeräte oder über die Scan-Funktion des Vorteilsprogrammes in der Kaufland-App selbst abzuscannen und damit den Scanvorgang an der Kasse zu ersetzen („Kaufland SCAN“). Die Nutzung von Kaufland SCAN setzt voraus, dass der Teilnehmer die Berechtigung zur Nutzung der Kamera des mobilen Endgeräts sowie zum Standort freigegeben hat.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche Ware vor dem Kauf vollständig zu erfassen. Sofern die Erfassung einzelner Artikel nicht möglich ist, ist der Teilnehmer verpflichtet, die entsprechenden Artikel vor Beenden des Einkaufs an der Selbstbedienungskasse nachträglich zu erfassen oder einen Mitarbeiter hinzuziehen. Der Vertragsschluss über den Kauf der Ware kommt erst an der Kasse zustande. Vertragspartner ist die Kaufland-Gesellschaft, welche die Filiale, in der die Einkäufe getätigt werden, betreibt.
Gutscheine, Geschenk- und Aufladekarten können nicht über das Kaufland SCAN gescannt werden.
Um das Risiko eines Missbrauchs dieses Vorteilsprogrammes zu verringern, verwendet Kaufland als Sicherheitsmaßnahme einen Algorithmus, der eine zufällige Kontrolle oder das vollständige Einscannen des Inhalts des Einkaufswagens durch den Kassierer anordnen. In diesem Zusammenhang kann es in einigen Fällen trotz der Verwendung des mobilen Selbstscannens erforderlich sein, die Ware teilweise oder ganz durch einen Mitarbeiter zu scannen. Wenn bei Stichproben ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Teilnehmers erkannt wird, behält sich Kaufland weitere rechtliche Schritte vor. Darüber hinaus werden die gekauften Artikel im Kaufland Card XTRA Kundenkonto des Teilnehmers gespeichert und entsprechend dieser Nutzungsbedingungen und der Datenschutzgrundsätze des Kaufland Card XTRA Programms ausgewertet. Nähere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen von Kaufland SCAN, sind aus den Datenschutzgrundsätzen zu Kaufland Card XTRA zu entnehmen.
5.7 Kaufland Pay
Kaufland bietet dem Teilnehmer im Rahmen des Vorteilsprogrammes Zugang zu einem mobilen Bezahldienst („Kaufland Pay“), bei dem sich der Teilnehmer mit Bluecode (Lastschriftverfahren oder Account-zu-Account-Zahlung) registrieren und Einkäufe an der Kasse in Kaufland-Filialen bequem mit seinem mobilen Endgerät bezahlen kann. Neben der Bezahlung in den Kaufland-Filialen ist auch die Bezahlung von zahlungspflichtigen Diensten in der Kaufland-App sowie die Bezahlung an Elektroladesäulen von Kaufland „E-Mobility“ mittels Kaufland Pay möglich. Die Nutzung von Kaufland Pay i. V. m. Bluecode ist kostenlos und für den Teilnehmer freiwillig. Die Nutzung von Kaufland Pay erfordert allerdings, dass der Teilnehmer weitere Verträge mit Dritten (z.B. mit seiner Bank oder Bluecode) abschließt oder abgeschlossen hat. Hieraus können Kosten für den Teilnehmer entstehen. Kaufland Pay steht nur im Zusammenhang mit einem mobilen Endgerät zur Verfügung.
Um Kaufland Pay nutzen zu können, muss sich der Teilnehmer in der Kaufland-App für Bluecode registrieren. Der Teilnehmer wird im Rahmen der Registrierung auf eine Registrierungsseite der Bluecode International AG („Bluecode“) weitergeleitet, in der er je nach gewählter Zahlungsart (Lastschriftverfahren oder Account-zu-Account-Zahlung) seine Bank- oder Accountinformationen eingeben muss. Bluecode und von Bluecode beauftragte Dienstleister und Partnerunternehmen übernehmen die Registrierung einschließlich etwaiger Bonitätsprüfungen, die Zahlungsabwicklung und das Forderungsmanagement. Im Vertragsverhältnis zu Bluecode gelten die Nutzungsbedingungen von Bluecode („Nutzungsbedingungen für die Bluecode Zahlungsfunktionalität (Bluecode Lastschriftverfahren) & Widerrufsbelehrung“). Der Teilnehmer muss diese akzeptieren, um Kaufland Pay nutzen zu können.
Zahlungen per Kaufland Pay sind nur bis zu einem verfügbaren Höchstbetrag möglich.
Vor der Registrierung des Zahlungsmittels muss der Teilnehmer eine PIN für Kaufland Pay i. V. m. Bluecode erstellen und bestätigen. Es ist untersagt, die PIN an Dritte weiterzugeben.
Nach Abschluss des Registrierungsvorgangs bei Bluecode wird dem Teilnehmer ein QR-Code von Bluecode angezeigt, der beim Bezahlvorgang an der Kasse eingescannt wird. Der QR-Code hat eine Gültigkeit von 4 Minuten. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Teilnehmer einen neuen QR-Code durch Eingabe der PIN erstellen.
Bei Aufruf des Vorteilsprogrammes kann der Teilnehmer über einen Schieberegler festlegen, dass er Kaufland Pay an der Kasse nutzen möchte. Diese Einstellung bleibt beibehalten, bis der Teilnehmer sie wieder ändert.
Im Rahmen des Bezahlvorgangs übermittelt die Kaufland Vertriebsgesellschaft, die die Filiale betreibt (Kontaktdaten siehe Filialaushang), bei Transaktionen über die Kaufland-App die Betreiberin der Kaufland-App oder bei Bezahlvorgängen an Elektroladesäulen „E-Mobility“ die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG die Transaktionsdaten des Teilnehmers an Bluecode, so dass Bluecode die Bezahlung direkt bei der Bank des Teilnehmers veranlassen kann. Die Bereitstellung dieser Daten ist für die Vertragserfüllung zwischen dem Teilnehmer und der Kaufland Vertriebsgesellschaft bzw. die Betreiberin der Kaufland- App bzw. die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG als Vertragspartner zwingend erforderlich.
Die Zahlung per Kaufland Pay i. V. m. Bluecode erfolgt im sog. SEPA-Lastschriftverfahren. Bei einer vom Teilnehmer zu vertretenden Nichteinlösung oder Widerspruch gegen eine berechtigte Lastschrift ermächtigt der Teilnehmer den Abrechnungspartner bzw. Bluecode oder einen beauftragten Dritten, den Betrag zuzüglich der entstandenen angemessenen Kosten innerhalb von 45 Tagen (nach der ersten Lastschrift) per Lastschrift erneut einzuziehen, und der Teilnehmer weist seine Bank an, diese Lastschrift einzulösen und dem Abrechnungspartner bzw. Bluecode Namen und Anschrift des Teilnehmers zur Geltendmachung der Forderung mitzuteilen. Sofern Kaufland und/oder dem Abrechnungspartner bzw. Bluecode wegen der Nichteinlösung einer berechtigten Lastschrift oder dem Erstattungsverlangen bezüglich einer berechtigten Lastschrift angemessene Kosten entstehen (z.B. Bearbeitungs- oder Anschriftenermittlungskosten), ist der Teilnehmer verpflichtet, diese Kosten zu erstatten. Vor dem erneuten Einzug der Lastschrift wird nicht noch einmal gesondert auf den Betrag und den Zeitrahmen hingewiesen. Der Teilnehmer ist für alle Kosten und Gebühren verantwortlich, die anfallen, wenn sein Bankkonto nicht hinreichend gedeckt ist oder wenn er die Rücklastschrift versehentlich oder unberechtigterweise veranlasst oder wenn er falsche Bankdaten übermittelt hat.
Bei Verlust oder Diebstahl des mobilen Endgeräts des Teilnehmers, oder wenn der Teilnehmer eine missbräuchliche Verwendung der Bluecode Zahlungsfunktionalität feststellt, ist der Teilnehmer verpflichtet, dies unverzüglich zu melden und sein Bluecode Konto sperren zu lassen.
Die Kaufland Pay Funktion in der Kaufland-App ist zunächst per PIN und/oder Biometrie gesichert. Darüber hinaus bietet Kaufland dem Kunden einen Sperr-Service an, mit dem der Teilnehmer das Bluecode Konto zusätzlich vor unberechtigtem Zugriff schützen können.
Hierfür gibt es folgende Möglichkeiten:
Telefonisch über die Sperrhotline:
für Deutschland 0800 0100 344 (24/7)
Für die Sperre des Bluecode Kontos benötigt unser Supportteam die Bluecode-ID des Teilnehmers. Diese wird bei jeder Bluecode-Transaktion in der Buchung auf dem Bankkonto des Teilnehmers angegeben.
Eine Sperrung hat zur Folge, dass der Teilnehmer keine Zahlungen mehr über Kaufland Pay abwickeln kann.
Falls die Bank des Teilnehmers eine Bluecode Partner-Bank ist, kann der Teilnehmer zudem seinen Bluecode Account über das Online-Banking sperren.
Die Sperrhotline von Bluecode kann wie folgt erreicht werden:
Per Telefon: +49 800 0100 344
Per E-Mail: support@bluecode.com
Für Zahlungsausfälle oder einen anderen Schaden aufgrund von Missbrauch von Bluecode haftet Kaufland nicht.
Eine Zahlung per Kaufland Pay ist aufgrund der technischen Voraussetzungen nicht immer gewährleistet. Insofern ist der Teilnehmer angehalten seinen Einkauf mit alternativen Zahlungsmöglichkeiten abzuschließen, sollte Bluecode einmal nicht zur Verfügung stehen.
Kaufland darf den Zugang des Teilnehmers zu Kaufland Pay mit sofortiger Wirkung sperren, wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Zahlungsfunktionalität dies rechtfertigen, der Verdacht einer missbräuchlichen, betrügerischen Verwendung besteht oder ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Teilnehmer seiner Zahlungspflicht gegenüber Kaufland nicht nachkommen kann bzw. dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung notwendig ist.
5.8 Digitale Dienste
Die Schwarz Digits Content GmbH, Stiftsbergstraße 1, 74172 Neckarsulm bietet über das Vorteilsprogramm in der Kaufland-App Zugang zu digitalen Video- und Audiodiensten sowie weiteren Diensten von ihren Kooperationspartnern („Digitale Dienste“). Für die Zugangsberechtigung auf die Digitalen Dienste sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schwarz Digits Content GmbH maßgeblich.
Für den Erwerb der Zugangsberechtigung auf die Digitalen Dienste ist das Erreichen eines bestimmten einmaligen Mindesteinkaufswerts in einer Filiale von Kaufland bzw. das Erreichen eines bestimmten Mindesteinkaufswerts innerhalb eines bestimmten Zeitraums in den Filialen von Kaufland sowie eine bestimmte Anzahl an Treuepunkten erforderlich. Die Anzahl der erforderlichen Treuepunkte oder die Höhe des Mindesteinkaufswerts können von Zeit zu Zeit zu Beginn eines jeden Monats geändert werden. Ferner muss der Teilnehmer eine verbindliche Bestellung zum Erhalt der Zugangsberechtigung an die Schwarz Digits Content GmbH abgeben sowie sich bei dem Kooperationspartner mit seinen personenbezogenen Daten (z. B. E-Mail-Adresse und Passwort) anmelden oder registrieren. Die Anmeldung beim Kooperationspartner ist zwingend erforderlich für den Zugang und die Nutzung der Digitalen Dienste. Für einige Kooperationspartner ist die Hinterlegung der Bezahldaten bei Kaufland Pay verpflichtend.
Im Bereich „Meine Medien“ kann der Teilnehmer jederzeit den aktuellen Stand seiner Zugangsberechtigung auf Digitale Dienste abrufen. Der Teilnehmer kann dort seine Zugangsberechtigung, entsprechend der ihm zur Verfügung stehenden Treuepunkte für den nächsten Monat herauf- oder herabstufen. Ist die erforderliche Anzahl an Treuepunkten nicht mehr verfügbar, erfolgt für den Folgemonat eine automatische Herabstufung. Sobald der Teilnehmer wieder über ausreichend Treuepunkte verfügt, wird die Zugangsberechtigung wieder auf die ursprünglich gewählte Variante herauf gestuft. Eine Kündigung des Bezugs der Digitalen Dienste mit Schwarz Digits Content GmbH ist ebenfalls im Bereich „Meine Medien“ möglich.
5.9 E-Mobility
Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, Ladesäulen, welche von der Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG betrieben werden, zu nutzen. Für den Erwerb von Strom ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit der Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG erforderlich. Um den Ladevorgang zu beginnen, muss der Teilnehmer sich mit dem Vorteilsprogramm bei der Ladesäule identifizieren und den Ladevorgang starten. Vor Beginn des Ladevorgangs ist das Elektromobil des Teilnehmers an den Ladepunkt anzuschließen und der gewünschte Ladepunkt im Vorteilsprogramm auszuwählen.
Diese Teilnahmebedingungen gelten nicht für den Erwerb von Strom oder die Nutzung von Ladesäulen. Hierfür sind die „Teilnahmebedingungen zur Nutzung der Ladesäulen und der dazugehörigen Parkflächen in Deutschland („E-Mobility“)“ maßgeblich.
5.10 Gewinnspiele
Alle Teilnehmer, die entweder in einer Filiale von Kaufland oder auf dem Online-Marktplatz Kaufland.de in dem entsprechenden kalendarischen Monat einen Einkauf getätigt haben („Gewinnspiel-Teilnehmer“), nehmen automatisch an regelmäßig stattfindenden Gewinnspielen teil (nachfolgend auch „Gewinnspiel” bezeichnet). Ausrichter der Gewinnspiele ist die Kaufland Dienstleistung & Co. KG, Rötelstraße 35, 74172 Neckarsulm bzw. die Kaufland Marketplace GmbH, Stiftsbergstr. 1, 74172 Neckarsulm. Welche der beiden Gesellschaften das Gewinnspiel konkret ausrichten wird, ist dem einzelnen Gewinnspiel zu entnehmen. Jeder Einkauf mit dem Vorteilsprogramm in einer Kaufland-Filiale in Deutschland oder auf dem Online-Marktplatz Kaufland.de ist im Aktionszeitraum ein Los. Pro Kalendertag zählt nur der erste Einkauf in einer Kaufland-Filiale in Deutschland oder auf dem Online-Marktplatz Kaufland.de als Los. Teilnahmeschluss ist der jeweilige letzte Tag eines kalendarischen Monats 24 Uhr. Die Gewinner werden innerhalb von zwei Wochen nach Teilnahmeschluss per Los ermittelt und innerhalb von zwei weiteren Wochen schriftlich unter der angegebenen Adresse benachrichtigt. Kaufland teilt dem Gewinner mit, ob der Gewinn postalisch an ihn versandt wird oder in der Filiale, in welcher der Einkauf, der zum Gewinn geführt hat, getätigt wurde, durch den Gewinner abgeholt werden kann. Es besteht kein Anspruch des Gewinners auf postalische Zusendung des Gewinns. Sollte der Gewinner nicht innerhalb von 15 Tagen nach Versand der Gewinnmitteilung die Annahme des Gewinns und seine Postanschrift bestätigen, so verfällt der Gewinn. Zudem kann der Gewinner durch einfache Mitteilung auf seinen Gewinn verzichten. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner gelost. Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar. Die möglichen An- und Abreisen sind im Preis nicht inbegriffen. Eine Barauszahlung oder Tausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weitere exklusive Gewinnspiele für Teilnehmer werden veranstaltet werden. Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung wird auf die hierfür aktuellen Datenschutzgrundsätze zu Kaufland Card XTRA verwiesen.
5.11 In-App Spiele
Kaufland bietet den Teilnehmern regelmäßig In-App Spiele („App-Spiele“) an. Durch die Teilnahme an diesen App-Spielen können die Teilnehmer weitere Kaufland Card XTRA Vorteile (z. B. Coupons für den Einkauf in den Filialen, auf dem Online-Marktplatz oder bei Partnern, Treuepunkte, etc.) erspielen. Die Art und der Umfang der Gewinne werden in der App angezeigt. Der Teilnehmer wird über die Voraussetzungen des jeweiligen App-Spiels im Vorfeld informiert.
Die Teilnahme an den App-Spielen ist freiwillig. Teilweise ist die Teilnahme an einen Mindesteinkaufwert gebunden. Die App-Spiele sind jeweils nur für eine bestimmte Zeitspanne verfügbar, die in der App angezeigt wird. Nach Ablauf dieser Zeitspanne ist eine Teilnahme an dem jeweiligen App-Spiel nicht mehr möglich.
6. Information über Produktrückrufe
Sofern hierzu eine gesetzliche Verpflichtung nach der Produktsicherheitsverordnung besteht, wird Kaufland den Teilnehmer über Produktrückrufe und Sicherheitswarnungen von bei Kaufland gekauften Produkten per E-Mail informieren. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, für diese Fälle eine korrekte E-Mail-Adresse im Kaufland Card XTRA Konto zu hinterlegen.
7. Weitere Programminformationen per E-Mail und Post
Mit Zustimmung des Teilnehmers erhält dieser in regelmäßigen Abständen weitere Programminformationen per E-Mail und/oder Post. Inhalt der weiteren Programminformationen sind insbesondere Hinweise auf Angebote neuer Kooperationspartner oder Rabattcoupons, die der Teilnehmer über die Kaufland-App, den Online-Marktplatz Kaufland.de oder im Kaufland Card XTRA Bereich über die Webseite kaufland-xtra.de abrufen kann. Für weitere Informationen zu den weiteren Programminformationen wird auf die aktuellen Datenschutzgrundsätze des Vorteilsprogrammes verwiesen.
8. Datenanalyse
Die in Ziffer 4 dieser Teilnahmebedingungen genannten und in den Datenschutzgrundsätzen näher beschriebenen Daten wertet Kaufland mit dem Ziel aus, solche Informationen zu ermitteln, an denen der Teilnehmer interessiert sein könnte, damit Kaufland dem Teilnehmer optimalerweise relevante Rabattcoupons und Informationen zusenden oder anzeigen kann. Detaillierte Informationen sind den Datenschutzgrundsätzen zu Kaufland Card XTRA zu entnehmen.
9. Missbrauch des Vorteilsprogrammes
Kaufland behält sich das Recht vor, bei Missbrauch bzw. dem Verdacht auf Missbrauch des Vorteilsprogrammes das Vorteilsprogramm temporär zu sperren. Wird das Vorteilsprogramm fünfmal innerhalb der Öffnungszeiten einer Kaufland-Filiale eingesetzt, wird Kaufland das betroffene Vorteilsprogramm für den Rest des Tages sperren. Eine Nutzung der Karte ist am folgenden Werktag wieder möglich. Die Nutzung des Vorteilsprogrammes ist in diesem Zeitraum nicht möglich. Des Weiteren behält sich Kaufland vor, das Vorteilsprogramm bei Verdacht auf Missbrauch bzw. Missbrauch komplett zu sperren und das entsprechende Kundenkonto vom Programm auszuschließen. Zudem behält sich Kaufland das Recht vor, bei missbräuchlichem Verhalten des Nutzers einzelne Bestandteile des Programms, einzelne Coupons oder ganze Funktionen, temporär zu sperren bzw. missbräuchlich erworbene Treuepunkte zu löschen. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel und die hiermit erworbenen Gewinne können auch nachträglich aberkannt werden, wenn der Teilnahme am Gewinnspiel betrügerisch erworbene Treuepunkte oder ein missbräuchlicher Einsatz der Karte zugrunde liegt.
10. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist verpflichtet,
bei der Registrierung korrekte Daten anzugeben
sein Profil aktuell zu halten
bei einem Wechsel seiner Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse, die Mobilfunknummer bzw. E-Mail-Adresse unmittelbar im Vorteilsprogramm zu aktualisieren
sein Passwort geheim zu halten und bei Missbrauch bzw. Missbrauchsverdacht zu ändern
das Vorteilsprogramm ausschließlich in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht zu nutzen.
11. Kündigung, Löschung
Der Teilnehmer ist berechtigt, die Teilnahme am Vorteilsprogramm jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Betätigung der Funktion „Konto löschen“ unter „Mein Profil“ zu beenden.
Eine Kündigung durch Kaufland ist ohne Angabe eines wichtigen Grundes ebenfalls jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen möglich.
Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Treuepunkte verfallen durch die Kündigung ersatzlos.
Das Kaufland-Kundenkonto bleibt auch nach der Beendigung der Teilnahme am Vorteilsprogramm und der Löschung der Daten des Vorteilsprogrammes bestehen und kann gesondert vom Nutzer gelöscht werden.
Sollte der Teilnehmer über 12 Monate inaktiv sein, wird Kaufland ihn über die anstehende Löschung benachrichtigen. Der Teilnehmer kann der Löschung mit einem erneuten Einsatz der digitalen oder physischen Kaufland Card XTRA in einer Kaufland-Filiale oder im Online-Marktplatz Kaufland.de widersprechen.
12. Haftung
Kaufland haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit uneingeschränkt.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Kaufland nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Teilnehmer deswegen regelmäßig verlassen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten unserer Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen entsprechend.
Eine etwaige Haftung für die ausdrücklich als solche bezeichneten Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
Im Übrigen ist eine Haftung von Kaufland ausgeschlossen.